ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN



JAdvisory e.U. („J Advisory“)

Stand: 01.05.2026

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von J Advisory gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB („Kunde“).

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, außer J Advisory stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 J Advisory richtet sich aktuell ausschließlich an B2B-Kunden. Verbraucher- bzw. Konsumentengeschäfte sind nicht Gegenstand dieser AGB.

 

2. Leistungsgegenstand

2.1 J Advisory erbringt Unternehmensberatung einschließlich Unternehmensorganisation, insbesondere Strategie-, Entscheidungs-, Qualitäts- und Umsetzungsbegleitung an der Schnittstelle Premium-/Luxushotellerie × Health/Healthcare-naher Themen.

2.2 J Advisory erbringt keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung und gibt keine Heilversprechen ab.

2.3 Umfang, Ziele, Deliverables, Zeitplan sowie die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/Leistungsbild (z. B. „Decision Intensive“, Transformationsmandat, Strategische Begleitung/Retainer).

 

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Angebote sind sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet freibleibend.

3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (E-Mail ausreichend) oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von J Advisory zustande.

3.3 J Advisory kann zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einsetzen (z. B. für Layout, Recherche, Projektunterstützung), bleibt jedoch Vertragspartner.

 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

4.2 Terminverzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von J Advisory; Fristen verlängern sich angemessen. Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.

4.3 Bei wiederholter oder erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten (z. B. wiederholtes Nichtbereitstellen vereinbarter Informationen/Termine oder ausbleibende Freigaben/Entscheidungen) ist J Advisory berechtigt, Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung auszusetzen. Daraus entstehende Stillstandszeiten verlängern vereinbarte Fristen; vereinbarte Vorauszahlungen bleiben unberührt.

4.4 Eine professionelle, respektvolle Zusammenarbeit ist Voraussetzung. Bei beleidigendem, herabwürdigendem, diskriminierendem oder sonst unzumutbarem Verhalten des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen kann J Advisory nach schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung außerordentlich kündigen; in besonders schwerwiegenden Fällen ist eine sofortige Beendigung zulässig. Bereits erbrachte bzw. begonnene Leistungen sind gemäß Angebot/Leistungsvereinbarung abzurechnen.

 

5. Vergütung, Spesen, Reisekosten, Fälligkeit

5.1 Vergütung und Zahlungsplan ergeben sich aus dem Angebot. Alle Beträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar.

5.2 Reise- und Nächtigungskosten, Spesen und sonstige Auslagen werden sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart zusätzlich in tatsächlicher Höhe gegen Nachweis verrechnet.

5.3 Das Zahlungsziel ergibt sich aus dem Angebot/der Leistungs- & Honorarvereinbarung. Sofern dort nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie angemessene Mahn- und Inkassospesen.

5.5 Bei Zahlungsverzug ist J Advisory berechtigt, Leistungen bis zur Klärung bzw. Zahlung auszusetzen.

 

6. Termine, Leistungserbringung, höhere Gewalt

6.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von J Advisory (z. B. Krankheit, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Infrastruktur, höhere Gewalt) berechtigen zur angemessenen Verschiebung. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

 

7. Arbeitsergebnisse, Nutzungsrechte

7.1 Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen für interne Zwecke.

7.2 Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Presse, externe Anbieter außerhalb des Projektkreises) oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von J Advisory, sofern nicht zwingend zur Vertragserfüllung erforderlich.

7.3 Vorlagen, Methoden, Frameworks und Know-how von J Advisory bleiben geistiges Eigentum von J Advisory, der Kunde erhält daran keine exklusiven Rechte.

 

8. Vertraulichkeit

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln.

8.2 Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort. Auf Wunsch schließen die Parteien zusätzlich eine gesonderte Verschwiegenheitsvereinbarung.

 

9. Haftung

9.1 J Advisory erbringt Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

9.2 J Advisory haftet soweit gesetzlich zulässig nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

9.4 Zwingende Haftungen, insbesondere für Personenschäden, bleiben unberührt.

 

10. Rücktritt / Kündigung

10.1 Bei Projektformaten (z. B. Decision Intensive, Mandat) gelten die im Angebot vereinbarten Storno-/Kündigungsregelungen.

10.2 Bei laufender Begleitung (Retainer) kann sofern nicht anders vereinbart mit einer Frist von 30 Tage zum Monatsende schriftlich nach der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Bereits fällige Leistungen bleiben zahlbar.

10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere: (i) erheblicher Zahlungsverzug, (ii) beharrliche Verletzung der Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung, (iii) unzumutbares Verhalten gemäß Z 4.4, (iv) Aufforderung zu rechtswidrigen Handlungen oder sonstigen Compliance-Verstößen.

 

11. Aufrechnung / Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von J Advisory schriftlich anerkannt sind.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.

12.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Wien, Österreich soweit gesetzlich zulässig. 

 


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